Alarmstufe ab 17.11.2021
November 20, 2021
Ausnahmen von der 2G-Plus-Regelung
Dezember 8, 2021

2G-Plus-Regelung ab 4.12.2021

Ab Samstag, 4. Dezember, gilt bei uns die 2G-Plus-Regelung. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Test (max. 24h alt) vorweisen können, am Tanzunterricht teilnehmen dürfen.

Folgende Testnachweise sind erlaubt:
- ausgestellt vom Schnelltestzentrum
- ausgestellt vom Arbeitgeber
- durchgeführt bei uns vor Ort unter Aufsicht des Personals (Selbstkostenpreis von 2€ oder bitte selbst einen Test mitbringen).

Ausgenommen von dieser Regel sind alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die bereits die dritte Impfung (Booster-Impfung) erhalten haben.

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