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November 4, 2021

Warnstufe ab 3.11.2021

Ab Mittwoch, 3. November, gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe. Für uns bedeutet das, dass nicht-immunisierte Personen (weder geimpft noch genesen) leider nur noch mit einem negativen PCR-Test (max. 48h alt) am Tanzunterricht teilnehmen können. Ein einfacher Antigen-Schnelltest reicht nicht mehr aus.

Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie alle SchülerInnen, die einen entsprechenden Nachweis (z.B. Schülerausweis, Schulbescheinigung, Kopie des Zeugnisses) vorlegen können. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Schwangere und Stillende sind mit einem entsprechenden Nachweis von der Regelung ebenfalls ausgenommen und müssen lediglich einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Was bedeutet das konkret für unsere Mitglieder und KursteilnehmerInnen, die nicht immunisiert sind?

Wenn Ihr aufgrund der PCR-Pflicht an unserem Tanzunterricht nicht teilnehmen könnt, solange die Warnstufe gilt, gebt uns einfach kurz Bescheid, wie wir vorgehen sollen:

- Bei Mitgliedern können wir den Vertrag entweder pausieren, sodass in dieser Zeit keine Beiträge abgebucht werden oder Euer Vertrag läuft ganz normal weiter und wir stellen Euch auf Wunsch einen Gutschein im Wert der verpassten Wochen aus. Dieser kann dann für andere Kurse oder Tanzschuhe eingelöst werden.

- Bei TeilnehmerInnen von zeitlich befristeten Kursen stellen wir gerne einen Gutschein im Wert der verpassten Kursstunden aus.

Bitte meldet Euch in jedem Fall möglichst bis Freitag Abend, 5. November, mit einer kurzen Info bei uns, wie wir vorgehen sollen.

Wir hoffen sehr, dass sich die Lage bald wieder beruhigt und alle wieder wie gewohnt am Unterricht teilnehmen können.

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